Neue Coronaregeln ab 23.08.2021 (update)

Liebe Mitglieder, liebe Eltern,

ab heute gelten im Landkreis Fulda aufgrund der Inzidenz neue Regelungen für unseren Sport in Innenräumen. Diese gelten ab dem 23.08.2021 bis auf Weiteres.

 

Dies bedeutet, dass wir konsequent die sog. 3G-Regel anwenden müssen, um weiterhin Judo ausüben zu dürfen. Daher haben nur noch Personen ab 6 Jahren (auch Eltern) in unser Dojo Zutritt, die entweder nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Nachweis für:

1. Impfung

Einmalige Vorlage des Impfausweises (gelbes Heftchen oder digital). Die Impfung wird von uns handschriftlich dokumentiert. Der vollständige Impfschutz gilt 14 Tage nach erfolgter zweiter Impfung respektive nach einmaliger Impfung mit Johnson & Johnson.

2. Genesene

Einmalige Vorlage eine Bescheinigung, dass die betreffende Person genesen ist. Dies wird von uns ebenso handschriftlich dokumentiert.

3. Negativtest

Nachweisliche Durchführung eines Cov2-Antigentest z.B. in einem Bürgertestzentrum, der nicht älter als 48 Stunden ist. Schüler und Schülerinnen können auch das offizielle hessische Testheft als Negativnachweis vorlegen.

Diese Regeln gelten nicht für Kinder unter 6 Jahren bzw. für Kinder, die noch eine Kindertagesstätte besuchen.

Generell gilt Maskenpflicht (mind. medizinische Maske)  in der gesamten Halle. Nur bei Betreten der Matte kann die Maske abgenommen werden.

Änderungen vorbehalten.

Gez. Der Vorstand.

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